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Luftaufnahme 89435
Die Insel Frauenchiemsee in Bayern

CHIEMSEE 23.06.2005

Chiemsee aus der Vogelperspektive: Die Insel Frauenchiemsee in Bayern
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Die Insel Frauenchiemsee, auch und vor allem von den Einheimischen fast immer Fraueninsel genannt, ist nach der Herreninsel die zweitgrößte der drei Inseln im Chiemsee. Sie gehört zur Gemeinde Chiemsee im oberbayerischen Landkreis Rosenheim, der kleinsten politischen Gemeinde Bayerns. Auf der 15,5 ha großen und autofreien Fraueninsel wohnen beständig etwa 300 Einwohner, auf Herrenchiemsee dagegen lediglich einige wenige Personen ganzjährig. Die Insel ist das ganze Jahr über mit dem Linienschiff zu erreichen, hauptsächlich von Gstadt und Prien aus, teilweise auch von an deren Orten rund um den Chiemsee sowie von der Herreninsel. Das Kloster Frauenwörth prägt den Charakter von Frauenchiemsee, es ist Wallfahrtsort für die Selige Irmengard, die Schutzpatronin des Chiemgaus. Die Wallfahrt wie die landschaftlich reizvolle Lage der Insel ziehen täglich eine große Anzahl von Besuchern an. Zur Bekanntheit der Insel trägt seit 1928 auch die Chiemseer Künstlerkolonie bei, zu der u.a. Max Haushofer gehörte. 782 gründete Herzog Tassilo III. von Bayern das Kloster Frauenwörth. Nach den Zerstörungen der Ungarneinfälle erlebte es zwischen dem 11. und dem 15. Jahrhundert eine Blütezeit. 1728 und 1732 wurden die Klostergebäude neu erbaut. Im Zuge der Säkularisierung hob man das Kloster offiziell von 1803 bis 1835 auf, jedoch bestand der alte Konvent fort. 1836 errichtete König Ludwig I. von Bayern für die Benediktinerinnen das Kloster. Das Inselmünster steht auf karolingischen Fundamenten, das heutige Kirchengebäude stammt aus dem 11. Jahrhundert. 1468 bis 1476 zog man ein Netzrippengewölbe ein. 1688 bis 1702 stattete man es mit den bis heute erhaltenen Barockaltären aus. Der nordwestlich vor der Kirche frei stehende Glockenturm, ein Wahrzeichen des Chiemgaus, stammt ursprünglich wohl aus dem 12. Jahrhundert, seine barocke Zwiebelhaube setzte man ihm 1626 auf. Foto: Hartmann

Luftbild ID: 89435
Bildauflösung: 8700 x 6432 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 18,92 MB
Bilddateigröße: 160,1 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Elmar Hartmann

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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