Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 222656
Fahrzeug- Umleitungen von der Unfallstelle eines LKW - Auffahrunfall auf der BAB Bundesautobahn A2 in Hamm Rhynern im Bundesland Nordrhein-Westfalen

HAMM RHYNERN 29.08.2008

Luftbild Hamm Rhynern - Fahrzeug- Umleitungen von der Unfallstelle eines LKW - Auffahrunfall auf der BAB Bundesautobahn A2 in Hamm Rhynern im Bundesland Nordrhein-Westfalen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/fahrzeug-umleitungen-unfallstelle-lkw-auffahrunfall-bab-bundesautobahn-hamm-rhynern-nordrhein-westfalen-222656.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/fahrzeug-umleitungen-unfallstelle-lkw-auffahrunfall-bab-bundesautobahn-hamm-rhynern-nordrhein-westfalen-222656.html

Fahrzeug- Umleitungen von der Unfallstelle eines LKW - Auffahrunfall auf der BAB Bundesautobahn A2 in Hamm Rhynern im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 222656
Bildauflösung: 3744 x 5616 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,13 MB
Bilddateigröße: 60,16 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal