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Luftaufnahme 97079
Fast fertiges Groß-Bauprojekt PalaisQuartier Frankfurt am Main

FRANKFURT AM MAIN 29.06.2009

Frankfurt am Main aus der Vogelperspektive: Fast fertiges Groß-Bauprojekt PalaisQuartier Frankfurt am Main
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Fast fertiges Groß-Bauprojekt PalaisQuartier. Das Bauprojekt war zunächst als „Zeil-Projekt“ bekannt, danach lange Zeit als „Frankfurt Hoch Vier“ bevor mit „Palais Quartier“ der endgültige Name präsentiert wurde. Auf einer Grundstücksfläche von 17.400 qm enstehen zwei Hochhäuser ein Einkaufszentrum und ein Hotel, das nach historischem Vorbild wiedererrichtete Thurn und Taxis Palais (Schloss). Das als „Post-Areal“ bekannte Grundstück war im Februar 2002 von der Deutschen Telekom für 230 Millionen Euro an den niederländischen Investor MAB verkauft worden. Im gleichen Jahr ging das Architekturbüro KSP Engel und Zimmermann Architekten als Sieger aus dem städtebaulichen Wettbewerb für das Bauvorhaben hervor. ARGE PalaisQuartier: Dreßler Bau GmbH, Müllerstraße 26, 63741 Aschaffenburg, Tel. 06021 403 0, Fax 06021 403 216, E-Mail: ab-hv@dressler-bau.de; BAM Deutschland AG, Mönchhaldenstraße 26, 70191 Stuttgart, Tel. 0711 250 07 0, Fax 0711 250 07 150, E-Mail: Info@bam-deutschland.de; Ed. Züblin AG Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart, Tel. 0711 7883 0, Fax 0711 7883 390, E-Mail: info@zueblin.de

Luftbild ID: 97079
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,55 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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