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Feldmühleplatz, Am Feldmühleplatz 1 in Düsseldorf errichtet die Bauunternehmung Heitkamp GmbH den Rohbau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für die Feldmühleplatz 1 GmbH, eine Objektgesellschaft aus der IKB (Deutsche Industriebank AG) und der B

DüSSELDORF 06.07.2004

Düsseldorf von oben - Feldmühleplatz, Am Feldmühleplatz 1 in Düsseldorf errichtet die Bauunternehmung Heitkamp GmbH den Rohbau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für die Feldmühleplatz 1 GmbH, eine Objektgesellschaft aus der IKB (Deutsche Industriebank AG) und der B
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06.07.2004 Feldmühleplatz, Am Feldmühleplatz 1 in Düsseldorf errichtet die Bauunternehmung Heitkamp GmbH den Rohbau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage für die Feldmühleplatz 1 GmbH, eine Objektgesellschaft aus der IKB (Deutsche Industriebank AG) und der B. Voswinkel GmbH, beide Düsseldorf. Der Gebäudekomplex umfasst eine Bruttogeschossfläche von 40.500m² sowie 450 PKW-Stellplätze. Der Entwurf stammt von dem New Yorker Architektenbüro Richard Meier & Partners, die Ausführungsplanung wurde von RKW (Rohde, Kellermann, Warowsky) vorgenommen. Die Fertigstellung der Rohbauarbeiten ist nach einer Bauzeit von ca. einem Dreivierteljahr für ca. Mitte 2004 geplant.

Luftbild ID: 41074
Bildauflösung: 4021 x 2683 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 1,64 MB
Bilddateigröße: 30,87 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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