Luftaufnahme 100257
Fernsehturm Duesseldorf
DüSSELDORF 30.09.2003
Blick auf den Fernsehturm und das Büro des Ministerprasidenten von NRW. Duesseldorf television tower and seat of the government of the federal state Northrhine Westphalia. Foto: Hans Blossey
Luftbild ID: 100257
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Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey
Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal