Luftbild 83600
Fliegerhorst Neubiberg München
MüNCHEN 01.09.2006
Fliegerhorst Neubiberg. Der Flugplatz war von 1933 bis 1991 in militärischer Nutzung, bis 1998 wurde er als Sportflugplatz genutzt. Das Landschaftsarchitekturbüro Atelier Loidl setzt seit 2001 schrittweise das Projekt "Landschaftspark Hachinger Tal" um. Aus dem ehemaligen Flugplatz soll ein Freizeitpark werden. Die Landebahn bildet die Grenze zwischen dem nördlichem Bereich mit Obstwiesen, sowie Sport- und Spielmöglichkeiten und dem südlichen Teil mit offener Wiesenlandschaft und Skateweg. Partnerprojekt ist die Buga München 2005, die umliegende Regionen einbeziehen wollte. Zudem führt der Buga-Radlring durch den Landschaftspark. Kontakt: Atelier Loidl Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Am Tempelhofer Berg 6 10965 Berlin, Tel. +49(0)306914785 7280, Fax +49(0)30691 9730, Email: office@atelier-loidl.de; Gemeinde Unterhaching, Rathausplatz7 82008 Unterhaching, Tel. +49(0)8966551 0, Fax +49(0)8966551 166, Email: rathaus@unterhaching.de
Luftbild ID: 83600
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,78 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn
Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal