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Luftaufnahme 78117
Flughafen Berlin-Tempelhof vor der Schließung

BERLIN 24.03.2008

Luftaufnahme Berlin - Flughafen Berlin-Tempelhof vor der Schließung
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Blick auf das Areal des historischen Flughafens Berlin-Tempelhof. Die Klage der Fluggesellschaften gegen den neuen Schließungsbescheid vom August 2006, der das Ende der Flugbetriebes für Oktober 2007 vorsah, wurde am 19. und 21. Dezember 2006 vor dem OVG in Berlin verhandelt. Ein vom OVG vorgeschlagener Vergleich zur Anerkennung eines auf Oktober 2008 neu datierten Schließungsbescheides scheiterte an der fehlenden Zustimmung der meisten klagenden Luftfahrtunternehmen. Der Berliner Senat griff den Vergleich des OVG auf und änderte nochmals den Bescheid zum Widerruf der Betriebserlaubnis für den Flughafen Tempelhof, der nun als Datum für die Schließung den 31. Oktober 2008 vorsieht.Am 12. Februar 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit des Schließungsbescheides des Berliner Senats

Luftbild ID: 78117
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,77 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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