Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 552170
Freizeitzentrum Universum Bremen - Interaktive Wissenschaftsausstellung im Ortsteil Horn-Lehe in Bremen, Deutschland

BREMEN 01.06.2020

Bremen von oben - Freizeitzentrum Universum Bremen - Interaktive Wissenschaftsausstellung im Ortsteil Horn-Lehe in Bremen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/freizeitzentrum-universum-bremen-interaktive-wissenschaftsausstellung-ortsteil-horn-lehe-bremen-deutschland-552170.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/freizeitzentrum-universum-bremen-interaktive-wissenschaftsausstellung-ortsteil-horn-lehe-bremen-deutschland-552170.html

Freizeitzentrum - Vergnügungspark Universum Bremen - Interaktive Wissenschaftsausstellung im Ortsteil Horn-Lehe in Bremen, Deutschland. Das in der Form einer Muschel ähnliche Gebäude ist Wissenschaftszentrum für Erde und Kosmos mit Erlebnispark zum Thema Bewegung sowie vielfältigen Wechselausstellungen. Weiterführende Informationen bei: Ingenieurbüro Marien, KLUMPP ARCHITECTS URBAN PLANNERS ATTRACTION DESIGN, Universum Managementgesellschaft mbH. Einschränkung: Nur für redaktionelle Nutzung freigegeben ! www.KLUMPP.EU / www.klumpp.us / www.universum-bremen.de / www.zechbau.de / www.ib-marien.de Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 552170
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 28,59 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal