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Luftbild 221610
Friedrichstadt und Potsdamer Platz in Berlin im Bundesland Berlin

BERLIN 24.10.2003

Berlin von oben - Friedrichstadt und Potsdamer Platz in Berlin im Bundesland Berlin
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Zwischen den parallel verlaufenden Geschäftsstraßen Friedrichstraße, Wilhelmstraße, Charlottenstraße und Markgrafenstraße in Berlin im Bundesland Berlin erstreckt sich die historische Friedrichstadt. Dieses attraktive Wohn- und Geschäftsviertel ist geprägt von einem Mix aus hochwertigen Immobilien und bekannten Sehenswürdigkeiten wie dem Bauensemble am Gendarmenmarkt mit Konzerthaus Berlin, Deutschem und Französischem Dom. Speziell die Friedrichstraße ist eine beliebte Einkaufsstraße. An ihrem nördlichen Ende steht das Hochhaus des Internationalen Handelszentrums. Östlich des Regierungsviertels mit dem Reichstagsgebäude steht das Hochhaus der Charité. In der Wilhelmstraße fällt das Bundesfinanzministerium durch seine auffällige Architektur auf. Südlich des großen innerstädtischen Parkareals Tiergarten sind die modernen Gebäude des Potsdamer Platz mit Kollhoff-Tower, dem Bahn-Tower, den Park-Kolonnaden und dem Kulturforum mit der Philharmonie zu sehen. Im Vordergrund steht das Hochhaus der Wohnungsgesellschaft GSW. www.berlin.de / www.ihz.de / www.charite.de / www.bundesfinanzministerium.de / www.potsdamer-platz.de Foto: Frank Herzog

Luftbild ID: 221610
Bildauflösung: 4064 x 2704 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,67 MB
Bilddateigröße: 31,44 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Frank Herzog

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal