Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 482790
Gebäude eines Mehrfamilien- Wohnhauses der ehemaligen Jugendherberge am Kahlenberg an der Mendener Straße in Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

MüLHEIM AN DER RUHR 31.10.2020

Mülheim an der Ruhr von oben - Gebäude eines Mehrfamilien- Wohnhauses der ehemaligen Jugendherberge am Kahlenberg an der Mendener Straße in Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/gebude-mehrfamilien-wohnhauses-ehemaligen-jugendherberge-kahlenberg-mendener-strasse-mlheim-ruhr-nordrhein-westfalen-deutschland-482790.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/gebude-mehrfamilien-wohnhauses-ehemaligen-jugendherberge-kahlenberg-mendener-strasse-mlheim-ruhr-nordrhein-westfalen-deutschland-482790.html

Gebäude eines Mehrfamilien- Wohnhauses der ehemaligen Jugendherberge am Kahlenberg an der Mendener Straße in Mülheim an der Ruhr im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Financial Projects S GmbH, Mönning Training & Beratung, eiling & partner planungs-gmbh. www.moenning-training.de / www.financialprojects-services.de / www.eiling-partner.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 482790
Bildauflösung: 8192 x 5265 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 22,16 MB
Bilddateigröße: 123,4 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal