Luftaufnahme 81743
Hallig Süderoog
HALLIG SüDEROOG 26.06.2008
Blick auf die Hallig Süderoog im nordfriesischen Wattenmeer vor der Westküste von Schleswig-Holstein. Süderoog liegt südwestlich von Pellworm in der Schutzzone 1 des Nationalpark Wattenmeer und darf im Rahmen genehmigter Führungen betreten werden. Herrmann Matthiesen und seine Frau Gudrun leben seit 1989 als alleinige Pächter auf Süderoog. Die Verpachtung der landeseigenen Hallig ist an Bedingungen gebunden. Als Halligwart ist Herr Matthiesen somit zuständig für den Vogel- und Küstenschutz. Kontakt Nationalpark Warte: H. + G. Matthiesen Tel. 04844 244
Luftbild ID: 81743
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Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal