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Luftaufnahme 120779
Küstriner Vorland

KüSTRINER VORLAND 17.08.2010

Küstriner Vorland aus der Vogelperspektive: Küstriner Vorland
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Blick auf den Ortsteil Küstrin-Kietz der Gemeinde Küstriner Vorland. Durch das Gemeindegebiet verläuft in west-östlicher Richtung die Bundesstraße 1. Die östliche Gemeindegrenze bildet gleichzeitig die deutsche Ostgrenze zur Republik Polen. View of the district Küstrin-Kietz the municipal Küstriner Vorland. Through the municipality runs in west-east direction the Bundesstraße 1. The eastern border of the municipal is also the German eastern border with the Republic of Poland.

Luftbild ID: 120779
Bildauflösung: 4256 x 2832 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 5,96 MB
Bilddateigröße: 34,48 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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