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Luftbild 78190
Kunsthalle Weishaupt, Rathaus und Stadtbibliothek in Ulm

ULM 01.09.2006

Ulm von oben - Kunsthalle Weishaupt, Rathaus und Stadtbibliothek in Ulm
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Blick auf den Neubau der Kunsthalle Weishaupt in Ulm. Die Kunsthalle Weishaupt in Ulm beherbergt eine Sammlung moderner Kunst in Baden-Württemberg. Die Eröffnung des Gebäudes erfolgte nach Abschluss der Arbeiten zum Aufbau der Ausstellung am 24. November 2007 durch den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger. Bauherr und Finanzier dieses Wolfgang Gerberen Kunstausstellungsbaues ist der Unternehmer und Mäzen Siegfried Weishaupt. Die Kunsthalle Weishaupt entstand für 10 Millionen Euro von 2005 bis 2007 im Rahmen einer Neubebauung unter der Bezeichnung „Ulm Neue Mitte“ am Hans-und-Sophie-Scholl-Platz. Kontakt: Kunsthalle Weishaupt, Hans-und-Sophie-Scholl-Platz 1, 89073 Ulm, Tel.: 0731-1614360, E-Mail: info@kunsthalle-weishaupt.de. Im Vordergrund des Bildes ist die neue Stadtbibliothek zu sehen. Kontakt: Stadtbibliothek,Vestgasse 1, 89073 Ulm, Tel.: 0731/161-4144. Dazwischen, unweit des Münsters, liegt das Ulmer Rathaus, unschwer an seiner opulenten Außenbemalung aus der Frührenaissance zu erkennen. Der älteste Teil des heutigen Gebäudes, der südöstliche Hauptbau, entstand 1370 als "neues Kaufhaus". 1419 wird es erstmals als Rathaus bezeichnet. Kontakt: Rathaus Ulm, Neue Strasse, 89073 Ulm, Tel.: 0731-1610

Luftbild ID: 78190
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,38 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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