Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 459279
Landebahn zur Freizeitaktivität im " Landschaftspark Hachinger Tal " des ehemaligen Fliegerhostes Neubibberg in Unterhaching im Bundesland Bayern, Deutschland

UNTERHACHING 25.04.2020

Unterhaching aus der Vogelperspektive: Landebahn zur Freizeitaktivität im Landschaftspark Hachinger Tal des ehemaligen Fliegerhostes Neubibberg in Unterhaching im Bundesland Bayern, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/landebahn-zur-freizeitaktivitt-landschaftspark-hachinger-tal-ehemaligen-fliegerhostes-neubibberg-unterhaching-bayern-deutschland-459279.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/landebahn-zur-freizeitaktivitt-landschaftspark-hachinger-tal-ehemaligen-fliegerhostes-neubibberg-unterhaching-bayern-deutschland-459279.html

Start- und Landebahn zur Freizeitaktivität im " Landschaftspark Hachinger Tal " des ehemaligen Fliegerhostes Neubibberg in Unterhaching im Bundesland Bayern, Deutschland. Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 459279
Bildauflösung: 5803 x 3869 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 18,09 MB
Bilddateigröße: 64,24 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal