Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 319767
Lennetalbrücke der Autobahn BAB A45 in Hagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen

HAGEN 31.03.2017

Hagen aus der Vogelperspektive: Lennetalbrücke der Autobahn BAB A45 in Hagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/lennetalbrcke-autobahn-bab-hagen-nordrhein-westfalen-319767.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/lennetalbrcke-autobahn-bab-hagen-nordrhein-westfalen-319767.html

Baustelle der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zur Erneuerung der Lennetalbrücke in Hagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen NRW. Teil der Bundesautobahn BAB A45 und der Europastraße E41. Die Brücke liegt am nordöstlichen Stadtrand von Hagen nördlich des Autobahnkreuzes Hagen. Sie überquert den Fluss Lenne, eine Bahnstrecke, die Landesstraße B674 und die Kreisstraße 1. Mit den Abbrucharbeiten wude das Bauunternehmen Moß Abbruch-Erdbau-Recycling GmbH & Co. KG, mit der Belagherstellung die Firma GEHRKEN Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG beauftragt. www.strassen.nrw.de / www.hochtief.de / www.moss-abbruch.de / www.gehrken.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 319767
Bildauflösung: 5760 x 3840 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 10,88 MB
Bilddateigröße: 63,28 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal