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Luftaufnahme 164605
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Bundesland Niedersachsen

BORKUM 02.06.2010

Luftaufnahme Borkum - Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer im Bundesland Niedersachsen
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Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer besteht seit 1986 und umschließt die Ostfriesischen Inseln, Watten und Seemarschen zwischen Dollart an der Grenze zu den Niederlanden im Westen und Cuxhaven bis zur Außenelbe-Fahrrinne im Osten. Die Nationalparkverwaltung befindet sich in Wilhelmshaven. Seit Juni 2009 gehört der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zusammen mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und dem niederländischen Wattenmeer zum UNESCO-Weltnaturerbe. Verschiedene Tierarten, wie zum Beispiel Seehunde finden sich dort ein. The Wadden Sea National Park was established in 1986 and encompasses the East Frisian islands, tidal flats and Seemarschen between Dollard on the border with the Netherlands in the west and to the outside in Cuxhaven Elbe Fairway East. The National Park Service is located in Wilhelmshaven. Since June 2009, the National Park of Lower Saxony Wadden Sea National Park, together with the Schleswig-Holstein Wadden Sea and the Dutch Wadden Sea is a UNESCO World Heritage Site. Various species such as harbor seals are found there. Foto: Gerhard Launer

Luftbild ID: 164605
Bildauflösung: 5616 x 3744 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,02 MB
Bilddateigröße: 60,16 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Gerhard Launer

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal