Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 452629
Neubau eines Büro- und Geschäftshauses " DB Tower " im Ortsteil Gallus in Frankfurt am Main im Bundesland Hessen, Deutschland

FRANKFURT AM MAIN 15.03.2020

Luftaufnahme Frankfurt am Main - Neubau eines Büro- und Geschäftshauses DB Tower im Ortsteil Gallus in Frankfurt am Main im Bundesland Hessen, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-bro-geschftshauses-tower-ortsteil-gallus-frankfurt-main-hessen-deutschland-452629.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-bro-geschftshauses-tower-ortsteil-gallus-frankfurt-main-hessen-deutschland-452629.html

Baustelle zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses " DB Tower " an der Europa-Allee im Europaviertel im Ortsteil Gallus in Frankfurt am Main im Bundesland Hessen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: ALDINGER ARCHITEKTEN PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH, Aurelis Real Estate GmbH, Deutsche Bahn AG, Warburg-HIH Invest Real Estate GmbH, spa. schmidtploecker planungsgesellschaft mbh. www.aurelis-real-estate.de / www.schmidtploecker.de / www.hih.de / www.warburg-hih.com / www.aldingerarchitekten.de / www.bahn.de / www.deutschebahn.com Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 452629
Bildauflösung: 8065 x 5376 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,43 MB
Bilddateigröße: 124,05 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal