Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 203934
Neubau- Gebiet " Grüne Mitte " am Berliner Platz in der Essener Innenstadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen

ESSEN 19.05.2014

Essen von oben - Neubau- Gebiet Grüne Mitte am Berliner Platz in der Essener Innenstadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-gebiet-grne-mitte-berliner-platz-essener-innenstadt-nordrhein-westfalen-203934.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-gebiet-grne-mitte-berliner-platz-essener-innenstadt-nordrhein-westfalen-203934.html

Blick auf das Neubau- Gebiet " Grüne Mitte " am Berliner Platz in der Essener Innenstadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen NRW. Auf einem Areal unweit der Universität Duisburg-Essen ( UDE ) entsteht das neue Universitätsviertel in zentraler Lage mit Bürogebäuden, einem neuen Hörsaal- Zentrum und modernen Neubau Wohnquartieren. Die geplanten Wohnflächen tragen die Namen Limbecker Höfe ( Vivawest Wohnen GmbH ), City View ( DORNIEDEN Generalbau GmbH ), Carre Victoria Mathias ( Versorgungswerk der Architektenkammer NRW ), P.West ( HOCHTIEF Solutions AG ), Park View ( Arsatec GmbH ), Pier 78 ( Allbau AG ) und Summa Cum Laude ( Eckehard Adams Wohnungsbau GmbH ). Vermarktet und geleitet wird die Quartiersentwicklung durch die Entwicklungsgesellschaft Universitätsviertel Essen mbH ( EGU ). www.gruene-mitte-essen.de / www.uni-due.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 203934
Bildauflösung: 5760 x 3840 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 10,83 MB
Bilddateigröße: 63,28 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal