Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 583751
Neubau einer Mikroapartment-Wohnanlage " Lieblingsplatz an der VELO 10 " in Kiel im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland

KIEL 20.09.2022

Kiel aus der Vogelperspektive: Neubau einer Mikroapartment-Wohnanlage Lieblingsplatz an der VELO 10 in Kiel im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-mikroapartment-wohnanlage-lieblingsplatz-velo-kiel-schleswig-holstein-deutschland-583751.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-mikroapartment-wohnanlage-lieblingsplatz-velo-kiel-schleswig-holstein-deutschland-583751.html

Baustelle zum Neubau einer Mikro- Apartment- Wohnanlage " Lieblingsplatz an der VELO 10 " an der Christian-Kruse-Straße im Ortsteil Ravensberg in Kiel im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Ostsee Immobilien GmbH & Co.KG, Störtebeker Haus GmbH, pape & dingeldein Beratende Ingenieure Björn Pape & Michael Dingeldein, sprenger von der lippe GmbH, tim I baierlein. www.sprengervonderlippe.de / www.pape-dingeldein.de / www.ostsee-gmbh.de / www.stoertebekerhaus.de / www.baierlein-architekt.de Foto: Bernt Hoffmann

Luftbild ID: 583751
Bildauflösung: 3970 x 4809 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 15,21 MB
Bilddateigröße: 54,62 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Bernt Hoffmann

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal