Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 122427
Neubau der zentrale Gedenkstätte Station Z des KZ Sachsenhausen

SACHSENHAUSEN / ORANIENBURG 12.09.2010

SACHSENHAUSEN / ORANIENBURG aus der Vogelperspektive: Neubau der zentrale Gedenkstätte Station Z des KZ Sachsenhausen
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-zentrale-gedenksttte-station-sachsenhausen-122427.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-zentrale-gedenksttte-station-sachsenhausen-122427.html

Blick auf den Neubau der zentrale Gedenkstätte Station Z des KZ Sachsenhausen bei Oranienburg. Der Entwurf für die Neugestaltung stammt von HG Merz aus Berlin, der 1998 den entsprechenden Wettbewerb gewonnen hatte. Der Abriss des monumentalen und baufälligen Betonüberbaus aus der DDR-Fassung der Gedenkstätte, der bereits Anfang April 2003 erfolgte, und sein Ersatz durch den Neubau der Gedenkhalle an diesem sensibelsten Ort in Sachsenhausen kostete 4,5 Millionen Euro. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erhielt diese Summe aus einem Sonderinvestitionsprogramm des Bundes und aus Drittmitteln. View of the new building of the central memorial of the Sachsenhausen concentration camp in Oranienburg. The design for the redesign is from HG Merz from Berlin. www.gedenkstaette-sachsenhausen.de

Luftbild ID: 122427
Bildauflösung: 4256 x 2832 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,98 MB
Bilddateigröße: 34,48 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal