Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 647544
Neubau für das " Zentrum für Integrative Systemmedizin " auf dem Klinikgelände des Krankenhauses " Universitätsklinikum Schleswig-Holstein " in Kiel im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland

KIEL 01.05.2024

Luftbild Kiel - Neubau für das Zentrum für Integrative Systemmedizin auf dem Klinikgelände des Krankenhauses Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Kiel im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-zentrum-integrative-systemmedizin-klinikgelnde-krankenhauses-universittsklinikum-schleswig-holstein-kiel-schleswig-holstein-deutschland-647544.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/neubau-zentrum-integrative-systemmedizin-klinikgelnde-krankenhauses-universittsklinikum-schleswig-holstein-kiel-schleswig-holstein-deutschland-647544.html

Baustelle für einen Neubau " Zentrum für Integrative Systemmedizin " auf dem Campus des Klinikgelände des Krankenhauses " Universitätsklinikum Schleswig-Holstein " an der Feldstraße im Ortsteil Düsternbrook in Kiel im Bundesland Schleswig-Holstein, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: GMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, HENN GmbH, Immobilien Partner UKSH GmbH. www.uksh.de / www.henn.com / www.gmsh.de Foto: Martin Elsen

Luftbild ID: 647544
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 46,13 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Martin Elsen

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal