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Luftbild 77708
Ortsansicht Pretzsch an der Elbe mit Blick auf die Stadtkirche ?St. Nikolaus? und dem Schloss Pretzsch

PRETZSCH (AN DER ELBE) 05.07.2006

Luftbild Pretzsch (an der Elbe) - Ortsansicht Pretzsch an der Elbe mit Blick auf die Stadtkirche ?St. Nikolaus? und dem Schloss Pretzsch
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Ortsansicht auf die Stadt Pretzsch an der Elbe mit Blick auf die Stadtkirche „St. Nikolaus“ und dem Schloss Pretzsch. Pretzsch liegt am Westufer der Elbe am nordwestlichen Rand des Naturparkes Dübener Heide. Stadt und Schloss liegen, von Hochwasserschutzdeichen umgeben, auf dem westlichen Elbufer. An der Stelle des Schlosses, das 1570 - 74 von dem damaligen Besitzer der alten gotischen Burganlage, Hans von Löser, erbaut wurde, stand bereits im Jahre 981 ein Burgward. Damit gehört das jetzige Schloss zu den ältesten Befestigungsanlagen im Bereich der Dübener Heide. Als Sachsen nach dem Befreiungskrieg gegen Napoleon 1815 Teile seines Landes an Preußen abgeben musste, kam auch Pretzsch in preußischen Besitz. Das Schloss wurde dem „Großen Potsdamschen Militärwaisenhaus“ übergeben. 1829 kamen die ersten Waisenkinder in das Schloss. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Schloss wieder ein Kinderheim. In der heutigen Adolf-Reichwein-Schule - Schloss Pretzsch werden seit 1960 Kinder und Jugendliche unterrichtet. Seit 1992 ist die Schule eine Sonderschule mit Ausgleichsklassen. Kontakt: Adolf-Reichwein-Schule - Schloss Pretzsch, Schlossbezirk 1, 06909 Pretzsch, Tel.: 034926/57166, E-Mail: adolf-reichwein-schule-pretzsc@t-online.de, www.sos-reichwein.bildung-lsa.de / Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolaus, Elbstr. 1, 06909 Pretzsch, Tel.: 034926 57381, E-Mail: Ev.GemeindePretzsch@t-online.de

Luftbild ID: 77708
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,75 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal