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Luftaufnahme 70797
PARK INN Hotelhochhaus am Alexanderplatz

BERLIN 19.06.2007

Luftaufnahme Berlin - PARK INN Hotelhochhaus am Alexanderplatz
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Blick auf das PARK INN am Alexanderplatz. Entworfen wurde es vom Kollektiv Roland Korn, Heinz Scharlipp und Hans-Erich Bogatzky, errichtet zwischen 1967 und 1970. Das Hotel ist rund 120 Meter hoch. Seit Oktober 2006 befinden sich zwei 35 Meter hohe Masten für Antennen auf dem Dach. Dadurch hat das Gebäude nun eine Gesamthöhe von 149,5 Metern und damit das dritthöchste Gebäude Berlins nach dem Fernsehturm und dem für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Fernmeldeturm auf dem Schäferberg ist. Das Hochhaus ist das höchste reine Hotelgebäude Deutschlands und ist außerdem das drittgrößte Hotel Deutschlands.Eröffnet wurde das Hotel 1970 als Interhotel „Stadt Berlin“ mit 2000 Betten. Es handelte sich neben einigen Fünf-Sterne-Hotels im Ostteil Berlins um ein Vier-Sterne-Hotel, in dem bevorzugt Delegationen der Staaten des Warschauer Paktes untergebracht wurden. Zum damaligen Zeitpunkt waren die schnellen Aufzüge bemerkenswert. Nach der Wende wurde es zunächst „Forum Hotel“, seit 2003 ist es das „Park Inn Berlin Alexanderplatz“, betrieben von der belgischen Rezidor-Gruppe. Das Vier-Sterne-Hotel bietet 1.006 Zimmer. Im Panoramarestaurant in der 37. Etage befindet sich heute ein Casino – das höchste Europas.

Luftbild ID: 70797
Bildauflösung: 2592 x 3872 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,24 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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