Luftaufnahme 45639
Radarturm der DFS Deutsche Flugsicherung
DELMENHORST 09.12.2004
09.12.2004 Delmenhorst, Zu sehen ist ein Radarturm der DFS Deutschen Flugsicherung.
Luftbild ID: 45639
Bildauflösung: 3264 x 2448 pixels x 24 bit
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Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn
Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal