Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 622037
Ruine und Mauerreste der Burgruine "Burg Wetter" und Kirchengebäude der "Ev.-Reformierte Kirchengemeinde Wetter-Freiheit" in Wetter (Ruhr) im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

WETTER (RUHR) 25.11.2020

Luftaufnahme Wetter (Ruhr) - Ruine und Mauerreste der Burgruine Burg Wetter und Kirchengebäude der Ev.-Reformierte Kirchengemeinde Wetter-Freiheit in Wetter (Ruhr) im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/ruine-mauerreste-burgruine-burg-wetter-kirchengebude-reformierte-kirchengemeinde-wetter-freiheit-wetter-ruhr-nordrhein-westfalen-deutschland-622037.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/ruine-mauerreste-burgruine-burg-wetter-kirchengebude-reformierte-kirchengemeinde-wetter-freiheit-wetter-ruhr-nordrhein-westfalen-deutschland-622037.html

Ruine und Mauerreste der ehemaligen Burganlage "Burg Wetter" und Kirchengebäude der "Ev.-Reformierte Kirchengemeinde Wetter-Freiheit" in Wetter (Ruhr) im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Ev.-Reformierte Kirchengemeinde Wetter-Freiheit, Evangelischer Kirchenkreis Hagen. www.kirchenkreis-hagen.de Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 622037
Bildauflösung: 8192 x 5493 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 28,45 MB
Bilddateigröße: 128,74 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal