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Luftaufnahme 76809
Schloss Babelsberg zu Potsdam

POTSDAM 16.02.2008

Luftaufnahme Potsdam - Schloss Babelsberg zu Potsdam
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Schloss Babelsberg liegt im gleichnamigen Park und Stadtteil der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam. Über fünfzig Jahre war es der Sommersitz des Prinzen Wilhelm, dem späteren Kaiser Wilhelm I. und seiner aus dem Haus Sachsen-Weimar stammenden Gemahlin Augusta. Das im Stil der englischen Gotik gestaltete Gebäude wurde in den Jahren 1835-1849 in zwei Bauphasen errichtet. Den Auftrag zur Planung erhielten die Architekten Karl Friedrich Schinkel, Ludwig Persius und Johann Heinrich Strack.Bereits Jahre zuvor strebte Prinz Wilhelm den Bau eines eigenen Sommerschlosses an. Nach langem Zögern genehmigte König Friedrich Wilhelm III. 1833 seinem zweitältesten Sohn einen Neubau auf dem Babelsberg. Noch im selben Jahr begann Karl Friedrich Schinkel mit der Planung. Ihm lagen Entwurfszeichnungen eines gotisch erscheinenden Schlosses vor, die schon 1831 von seinem Meisterschüler Ludwig Persius für das Prinzenpaar erstellt wurden. Neben den klaren Formen des Klassizismus entsprach auch der gotische Baustil englischer Herkunft dem Zeitgeschmack, vermischt mit der verklärten Sicht auf das Mittelalter. In der romantischen Einstellung wurden Burgen als Symbole einer vereinten deutschen Nation angesehen.Nach dem Tod Wilhelms I. 1888 bevorzugten die kaiserlichen Nachfolger an dere Schlösser als Wohnsitz. Das Mobiliar ging durch Plünderungen nach 1945 verloren. Ab 1953 nutzte die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR einige Räume. Die Hörsäle befanden sich in Neubauten aus den 1950er Jahren hinter dem Schloss, die heute von der Universität Potsdam genutzt werden. Ab 1970 beherbergte das Gebäude ein Museum für Ur- und Frühgeschichte. Nach der Wende wurde der Schlossbau ab 1992 für museale Zwecke hergerichtet.Schloss Babelsberg steht unter der Verwaltung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und steht als Weltkulturerbe innerhalb des Gesamtensembles Potsdam unter dem Schutz der UNESCO.

Luftbild ID: 76809
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,81 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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