Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 78710
Schloss Babelsberg in Potsdam

POTSDAM 03.11.2006

Potsdam von oben - Schloss Babelsberg in Potsdam
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-babelsberg-potsdam-78710.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-babelsberg-potsdam-78710.html

Blick auf das Schloss Babelsberg in Potsdam. Schloss Babelsberg wurde 1833 als Sommersitz für den späteren Kaiser Wilhelm I. in der reizvollen Hügellandschaft an der Havel in neogotischen Stil nach Plänen Karl Friedrich Schinkel errichtet. Schinkel orientierte sich an englischen Vorbildern, imitierte den englischen Tudorstil. Den großflächigen Park gestalteten Peter Joseph Lenné und Fürst von Pückler-Muskau als englischen Landschaftsgarten. Nach der Fertigstellung des Westflügels fand die zweite Einweihung im Oktober 1849 statt. Das Mobiliar ging durch Plünderungen nach 1945 verloren. Ab 1953 nutzte die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften der DDR einige Räume. Ab 1970 beherbergte das Gebäude ein Museum für Ur- und Frühgeschichte. Seit 1992 wird der Schlossbau für museale Zwecke genutzt. Schloss Babelsberg steht unter der Verwaltung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und steht als Weltkulturerbe innerhalb des Gesamtensembles Potsdam unter dem Schutz der UNESCO. Kontakt: Schloss Babelsberg, Park Babelsberg 11, 14482 Potsdam, Tel.: 0331/9694250, www.spsg.de

Luftbild ID: 78710
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,54 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter