Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 101418
Schloss Broock mit der Ruine des ehemaligen Herrenhauses

BROOCK 15.08.2009

Broock von oben - Schloss Broock mit der Ruine des ehemaligen Herrenhauses
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-broock-ruine-ehemaligen-herrenhauses-101418.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-broock-ruine-ehemaligen-herrenhauses-101418.html

Das Schloss Broock genannte Herrenhaus im gleichnamigen Ortsteil Broock der Gemeinde Alt Tellin befindet sich am südlichen Rand der Niederung des Tollensetals. Das seit 1980 leerstehende Gebäude ist sanierungsbedürftig.1944 beschlagnahmte der Demminer Landrat das Herrenhaus um hier für zwei Institute der Universität Greifswald eine Ausweichstelle einrichten zu können. Im Winter 1944 - 45 brachte man den Inhalt eines Eisenbahnwaggons mit Teilen der Prussia-Sammlung im Haus unter. Darunter das gesamte Fundarchiv, die Ausgrabungspläne und die Negativsammlung. Im 1945 enteigneten Herrenhaus wurden zuerst Flüchtlinge untergebracht, später Wohnungen eingerichtet. Ab 1980 stand das Gebäude leer. Seit 1990 in Privatbesitz, gelang es bisher nicht die für die Sanierung erforderlichen Mittel aufzubringen. Im Schlosspark fand seit 2004 jährlich der Freilandlausch statt, eine Veranstaltung mit freiem Eintritt, bei der Hörspiele unter freiem Himmel gehört werden können. Weiterführende Informationen bei: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD). www.kulturwerte-mv.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 101418
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,25 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter