Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 106696
Schloss Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern

GüSTROW 30.08.2008

Luftbild Güstrow - Schloss Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-gstrow-mecklenburg-vorpommern-106696.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schloss-gstrow-mecklenburg-vorpommern-106696.html

Blick auf das Schloss Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Das im Norden Deutschlands einmalige Renaissanceschloss entstand im 16. Jahrhundert als repräsentative Residenz Herzog Ulrichs von Mecklenburg. In den folgenden Jahrhunderten erlebte das Schloss eine wechselvolle Geschichte bis 1972 nach umfangreichen Restaurierungsarbeiten die ersten Räume als Schlossmuseum genutzt werden konnten. Das Schloss bietet seinen Besuchern neben den historischen Repräsentationsräumen und dem Schlosspark eine ständige Ausstellung für Kunst und Kunsthandwerk von der Antike bis zur Gegenwart, sowie eine Jagdwaffenausstellung aus der Sammlung der mecklenburgischen Herzöge. Kontakt: Staatliches Museum Schwerin / Schloss Güstrow, Franz-Parr-Platz 1, 18273 Güstrow, Telefon 03843 - 7520, www.schloss-guestrow.de; Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 106696
Bildauflösung: 5616 x 3744 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,25 MB
Bilddateigröße: 60,16 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter