Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 91406
Schlosspark des Residenzschloss Ludwigsburg

LUDWIGSBURG 19.09.2008

Ludwigsburg von oben - Schlosspark des Residenzschloss Ludwigsburg
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schlosspark-residenzschloss-ludwigsburg-91406.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schlosspark-residenzschloss-ludwigsburg-91406.html

Blick auf den Schlosspark des Residenzschlosses Ludwigsburg. Das Residenzschloss in Ludwigsburg wurde zwischen 1704 und 1733 unter der Herrschaft von Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg im Barockstil errichtet. Es ist eine der größten barocken Schlossanlagen Deutschlands. Das Schloss ist auf drei Seiten umgeben von einer großen Parkanlage. Zur 250-Jahr-Feier des Schlosses 1954 wurden diese Gärten teils in historischer, teils dem Barock frei nachempfundener Form angelegt. Seitdem ist die Gartenanlage mit dem dazugehörigen Märchengarten unter dem Namen „Blühendes Barock“ bekannt und beliebt als Ausflugsziel. Ludwigsburg ist eine Stadt in Baden-Württemberg, etwa zwölf Kilometer nördlich der Stuttgarter Innenstadt. Kontakt: Schloss Ludwigsburg, Schlossstraße 30, 71634 Ludwigsburg, Tel. +49 (0) 71 41 18 20 04

Luftbild ID: 91406
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,94 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter