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Luftaufnahme 360907
Schulgebäude der Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung und der Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch und Hallenbad Oggersheim im Ortsteil Oggersheim in Ludwigshafen am Rhein im Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland

LUDWIGSHAFEN AM RHEIN 30.10.2016

Ludwigshafen am Rhein aus der Vogelperspektive: Schulgebäude der Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung und der Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch und Hallenbad Oggersheim im Ortsteil Oggersheim in Ludwigshafen am Rhein im Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schulgebude-schule-frderschwerpunkt-motorische-entwicklung-integrierte-gesamtschule-ernst-bloch-hallenbad-oggersheim-ortsteil-oggersheim-ludwigshafen-rhein-rheinland-pfalz-deutschland-360907.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/schulgebude-schule-frderschwerpunkt-motorische-entwicklung-integrierte-gesamtschule-ernst-bloch-hallenbad-oggersheim-ortsteil-oggersheim-ludwigshafen-rhein-rheinland-pfalz-deutschland-360907.html

Schulgebäude der ule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung der Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch und Hallenbad Oggersheim im Ortsteil Oggersheim in Ludwigshafen am Rhein im Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland. www.ludwigshafen.de / www.igs-ernstbloch.de / www.sfm-ludwigshafen.bildung-rp.de Foto: Werner Riehm

Luftbild ID: 360907
Bildauflösung: 5472 x 3648 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 9,12 MB
Bilddateigröße: 57,11 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Werner Riehm

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von Art. 8 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. Korrekturhinweise bitte an info@euroluftbild.de - Medien- Lizenzen gemäß MfM Tabelle!