Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 87799
Siegessäule am Großen Stern im Tiergarten und Hauptbahnhof von Berlin

BERLIN 20.10.2008

Berlin aus der Vogelperspektive: Siegessäule am Großen Stern im Tiergarten und Hauptbahnhof von Berlin
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/siegessule-grossen-stern-tiergarten-hauptbahnhof-berlin-87799.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/siegessule-grossen-stern-tiergarten-hauptbahnhof-berlin-87799.html

Herbstlicher Blick auf die Siegessäule am Großen Stern im Tiergarten Berlin. Sie wurde von 1864 bis 1873 nach Plänen Heinrich Stracks erbaut und steht heute unter Denkmalschutz. Anlass der Erbauung waren Siege im Deutsch-Dänischen Krieg 1864. Eingeweiht wurde die Siegessäule am dritten Jahrestag der siegreichen Schlacht bei Sedan (Sedanstag), dem 2. September 1873 als Nationaldenkmal der Einigungskriege. Sie erinnert an die siegreichen Waffengänge Preußens gegen Dänemark 1864 (Deutsch-Dänischer Krieg), während des Deutschen Krieges 1866 gegen Österreich und gegen Frankreich 1870/71 (Deutsch-Französischer Krieg). Aufgrund dieser Siege wurde der Siegessäule eine Bronzeskulptur, die von den Berlinern Goldelse genannt wird, aufgesetzt. Adresse: Straße des 17. Juni/ Großer Stern, 10557 Berlin; Homepage: www.monument-tales.de

Luftbild ID: 87799
Bildauflösung: 2848 x 4288 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,55 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter