Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 145016
St. Michael Kirche in Saarbrücken im Saarland

SAARBRüCKEN 03.09.2011

Luftbild Saarbrücken - St. Michael Kirche in Saarbrücken im Saarland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/st-michael-kirche-saarbrcken-saarland-145016.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/st-michael-kirche-saarbrcken-saarland-145016.html

Die römisch-katholische Kirche St. Michael im Saarbrücker Stadtteil St. Johann wurde 1923 nach Entwürfen des Architekten Hans Herkommer erbaut. Das Bauwerk vereint Stilelemente aus Mittelalter, Renaissance und Barock in eine insgesamt moderne Gesamtkomposition mit expressionistischer Formensprache. St. Michael ist von der Grundfläche her die größte Kirche der Landeshauptstadt von Saarland und ist Dienstsitz des Pfarrers der aus der Vereinigung von vier Kirchen entstandenen neuen Großpfarrei St. Johann. Roman Catholic church St. Michael in district St. Johann in city Saarbrücken was built after drafts by architect Hans Herkommer in 1923. The building unites stylistic elements of Middle Ages, Renaissance and Baroque to an altogether modern composition with expressionistic pattern. St. Michael has the biggest floor area of all churches in Saarbrücken and is the new priest`s office of St. Johann, which developed out of the fusion of four churches.

Luftbild ID: 145016
Bildauflösung: 3736 x 1936 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,95 MB
Bilddateigröße: 20,69 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter