Luftaufnahme 102151
Technik und Sport auf der Wasserkuppe
WASSERKUPPE 22.06.2003
Aus der Wasserkuppe wurde nach der Wiedervereinigung ein Berg, der aus seiner Randlage fast in den Mittelpunkt von Deutschland wan derte. Die funktechnischen Anlagen sind weiterhin stark gesichert; die Freizeitflieger stört das nicht. Foto: Hartmann
Luftbild ID: 102151
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Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal