Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 316102
Therme und Schwimmbecken am Freibad der Freizeiteinrichtung Dünentherme im Ortsteil Sankt Peter-Ording in Sankt Peter-Ording im Bundesland Schleswig-Holstein

SANKT PETER-ORDING 08.05.2016

Sankt Peter-Ording von oben - Therme und Schwimmbecken am Freibad der Freizeiteinrichtung Dünentherme im Ortsteil Sankt Peter-Ording in Sankt Peter-Ording im Bundesland Schleswig-Holstein
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/therme-schwimmbecken-freibad-freizeiteinrichtung-dnentherme-ortsteil-sankt-peter-ording-sankt-peter-ording-schleswig-holstein-316102.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/therme-schwimmbecken-freibad-freizeiteinrichtung-dnentherme-ortsteil-sankt-peter-ording-sankt-peter-ording-schleswig-holstein-316102.html

Therme und Schwimmbecken am Freibad der Freizeiteinrichtung Dünentherme im Ortsteil Sankt Peter-Ording in Sankt Peter-Ording im Bundesland Schleswig-Holstein. Im Ortsteil St. Peter- Bad ist die Tourismus -Zentrale angesiedelt, ebenso (Bildmitte) Hotel " StrandGut Resort ", Hotel " Fernsicht " sowie das " Ambassador Hotel & Spa ". www.eiderstedt.de / www.tz-eiderstedt.de / www.st-peter-ording.de / www.strandgut-resort.de / www.hotel-fernsicht.de / www.hotel-ambassador.de Foto: Bernt Hoffmann

Luftbild ID: 316102
Bildauflösung: 5601 x 3031 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 9,26 MB
Bilddateigröße: 48,57 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Bernt Hoffmann

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal