Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 308181
Uferbereiche eines Sees an der Mosel mit Speedboat, Hovercrafts und Gleitschirm in Kœnigsmacker in Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine, Frankreich

KœNIGSMACKER 27.06.2010

Luftaufnahme Kœnigsmacker - Uferbereiche eines Sees an der Mosel mit Speedboat, Hovercrafts und Gleitschirm in Kœnigsmacker in Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine, Frankreich
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/uferbereiche-sees-mosel-speedboat-hovercrafts-gleitschirm-koenigsmacker-alsace-champagne-ardenne-lorraine-frankreich-308181.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/uferbereiche-sees-mosel-speedboat-hovercrafts-gleitschirm-koenigsmacker-alsace-champagne-ardenne-lorraine-frankreich-308181.html

Uferbereiche eines Seegebiet an der Mosel mit Speedboat, Hovercrafts und Gleitschirm in Kœnigsmacker in Alsace-Champagne-Ardenne-Lorraine, Frankreich. Foto: Werner Riehm

Luftbild ID: 308181
Bildauflösung: 3670 x 2447 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 2,59 MB
Bilddateigröße: 25,69 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Werner Riehm

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von Art. 8 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. Korrekturhinweise bitte an info@euroluftbild.de - Medien- Lizenzen gemäß MfM Tabelle!