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Luftaufnahme 74785
Vorschubgerüst an der Neubaustrecke (NBS) Erfurt-Leipzig-Halle in Ammendorf

AMMENDORF 07.08.2007

Luftaufnahme Ammendorf - Vorschubgerüst an der Neubaustrecke (NBS) Erfurt-Leipzig-Halle in Ammendorf
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/vorschubgerst-neubaustrecke-nbs-erfurt-leipzig-halle-ammendorf-74785.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/vorschubgerst-neubaustrecke-nbs-erfurt-leipzig-halle-ammendorf-74785.html

Vorschubgerüst / Stahlunterkonstruktion an der Neubaustrecke Erfurt-Leipzig-Halle in Ammendorf bei Baukilometer 10, für Saale-Elster-Talbrücke. Die Neubaustrecke Erfurt – Leipzig/Halle ist 123 km lang und wird als zweigleisige Mischbetriebsstrecke für Geschwindigkeiten bis 300 km/h geplant. Sie enthält drei Tunnel mit 15 km sowie sechs Talbrücken mit 14 km Gesamtlänge. Im Raumordnungsverfahren entschieden sich die Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen für die Linienführung nördlich der bestehenden Strecke Erfurt – Weimar – Leipzig/Halle. DB ProjektBau GmbH, Regionalbereich Südost, Salomonstraße 15, 04103 Leipzig, Tel. +49 341 2342-200, Fax +49 341 2342-109, E-Mail: dbprojektbau-suedost@bahn.de; Bauausführung: HOCHTIEF Construction AG, Opernplatz 2, 45128 Essen, Tel. +49 201 824-4261, Fax +49 201 824-4263, E-Mail: info-construction@hochtief.de, www.hochtief-construction.de

Luftbild ID: 74785
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 4,79 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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