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Luftbild 91516
Wasserdampfwolken an den Kühltürmen des Kraftwerkes Schwarze Pumpe

SCHWARZE PUMPE 27.08.2008

Luftbild Schwarze Pumpe - Wasserdampfwolken an den Kühltürmen des Kraftwerkes Schwarze Pumpe
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Im Rahmen der Errichtung des VEB Gaskombinat Schwarze Pumpe wurden auf dem Gelände des heutigen Industrieparks auch drei Kraftwerke mit der Bezeichnung Kraftwerk Schwarze Pumpe West, Mitte und Ost in Betrieb genommen. Der erste Kraftwerksblock lieferte ab 1959 Elektroenergie sowie Prozessdampf. Die Blockleistungen betrugen zwischen 25 und 100 MW. Das Kraftwerk Schwarze Pumpe wurde als Gemeinschaftskraftwerk von den damals noch eigenständigen Unternehmen VEAG und den Energiewerke Schwarze Pumpe AG (ESPAG) geplant und gebaut. Der entsprechende Vertrag dazu wurde am 13. Februar 1992 unterzeichnet und im März des selben Jahres wurde der Planungsauftrag für einen Kraftwerksbau an die SIEMENS AG, München erteilt.Neben der Erzeugung von Elektroenergie gehört die Bereitstellung von Prozessdampf für Unternehmen im nahe gelegenen Industriepark Schwarze Pumpe, sowie die Versorgung der Städte Spremberg, Hoyerswerda und des Ortsteil Schwarze Pumpe mit Fernwärme zu dessen wichtigsten Aufgaben. Das Kraftwerk Schwarze Pumpe gehört mit seinen etwa 360 Arbeitnehmern zu einen der größten Arbeitgebern der Region.

Luftbild ID: 91516
Bildauflösung: 4288 x 2848 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 1,9 MB
Bilddateigröße: 34,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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