Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 144025
Wasserturm in Eilenburg

EILENBURG 17.08.2011

Luftaufnahme Eilenburg - Wasserturm in Eilenburg
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wasserturm-eilenburg-144025.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wasserturm-eilenburg-144025.html

Der etwa 60 Meter hohe Wasserturm in Eilenburg-Ost in Sachsen wurde 1916 in der aufwendigen Bauart Otto Intzes vom Unternehmen Dyckerhoff und Widmann AG für die große Zelluloidfabrik gebaut. Nachdem er in der Zeit der DDR immer mehr verfallen war, wurde er im Jahr 2002 wieder instandgesetzt. Der Turm dient nun als Löschwasserspeicher für das benachbarte Industrie- und Gewerbegebiet " Kunstoffcenter am ECW-Wasserturm " und gilt als das wohl eindrucksvollste technische Denkmal der Stadt. About 60 metres high water tower in Eilenburg-East in Saxony was build 1916 in elaborate style of Otto Intzes by company Dyckerhoff und Widmann AG for a big celluloid factory. Gone to rack during the time of DDR, the tower was refurbished in 2002. It now serves as a fire water reservoir for industrial area " Kunstoffcenter am ECW-Wasserturm " nearby and is regarded as the most impressive technical monument of the town. www.dywidag.de

Luftbild ID: 144025
Bildauflösung: 4256 x 2832 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,43 MB
Bilddateigröße: 34,48 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

Stichwörter