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Luftaufnahme 86075
Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort Adlershof in Berlin Köpenick

BERLIN 16.05.2007

Berlin aus der Vogelperspektive: Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort Adlershof in Berlin Köpenick
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wissenschafts-wirtschaftsstandort-adlershof-berlin-kpenick-86075.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wissenschafts-wirtschaftsstandort-adlershof-berlin-kpenick-86075.html

Blick auf den Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort Adlershof in Berlin Köpenick. Der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Adlershof, kurz WISTA liegt im Berliner Ortsteil Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick. Seit 1992 ist auf einer 420 Hektar Fläche eine neue Wissenschaftsstadt entstanden. Als eigenständiges Projekt der Expo 2000 wurde sie unter der Projektbezeichnung Berlin Adlershof – Stadt für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien größtenteils fertiggestellt. Auf dem Gelände haben sich die Branchen: Elektronik, Informationstechnik, Optik, Feinmechanik, Medizintechnik, Biotechnologie, Energie- und Umwelttechnik, Verkehrstechnik, Luft- und Raumfahrt, sowie Kommunikationstechnik und Medien angesiedelt. Kontakt: WISTA-MANAGEMENT GMBH, Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Peter Strunk, Rudower Chaussee 17, 12489 Berlin, Tel. +49(0)30 6392 2247, Fax +49(0)30 6392 2199, Email: pr@wista.de

Luftbild ID: 86075
Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 3,1 MB
Bilddateigröße: 28,71 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal

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