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Luftaufnahme 257141
Wohn- und Gewerbegebiet an der Autobahn- Abfahrt 62 "Neheim" der BAB A46 in Neheim im Bundesland Nordrhein-Westfalen

NEHEIM 27.10.2015

Luftaufnahme Neheim - Wohn- und Gewerbegebiet an der Autobahn- Abfahrt 62 Neheim der BAB A46 in Neheim im Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Wohn- und Gewerbegebiet an der Autobahn- Abfahrt 62 "Neheim" der BAB A46 in Neheim im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Foto: Hans Blossey

Luftbild ID: 257141
Bildauflösung: 5760 x 3593 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 10,12 MB
Bilddateigröße: 59,21 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Hans Blossey

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal