Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 351739
Wohngebiet einer Einfamilienhaus- Siedlung an der Genthiner Straße im Ortsteil Seedorf in Nielebock im Bundesland Sachsen-Anhalt, Deutschland

NIELEBOCK 31.07.2017

Nielebock aus der Vogelperspektive: Wohngebiet einer Einfamilienhaus- Siedlung an der Genthiner Straße im Ortsteil Seedorf in Nielebock im Bundesland Sachsen-Anhalt, Deutschland
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohngebiet-einfamilienhaus-siedlung-genthiner-strasse-ortsteil-seedorf-nielebock-sachsen-anhalt-deutschland-351739.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohngebiet-einfamilienhaus-siedlung-genthiner-strasse-ortsteil-seedorf-nielebock-sachsen-anhalt-deutschland-351739.html

Wohngebiet einer Einfamilienhaus- Siedlung an der Genthiner Straße im Ortsteil Seedorf in Nielebock im Bundesland Sachsen-Anhalt, Deutschland. Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 351739
Bildauflösung: 7071 x 4719 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 5,71 MB
Bilddateigröße: 95,47 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal