Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftbild 475442
Wohnwagen und Wohnmobile auf dem Wohnmobilstellplatz mit Bootsverleih des "Wassersportzentrum Alte Feuerwache" an der Franz-Ziegler-Straße in Brandenburg an der Havel im Bundesland Brandenburg, Deutschland

BRANDENBURG AN DER HAVEL 12.09.2020

Brandenburg an der Havel von oben - Wohnwagen und Wohnmobile auf dem Wohnmobilstellplatz mit Bootsverleih des Wassersportzentrum Alte Feuerwache an der Franz-Ziegler-Straße in Brandenburg an der Havel im Bundesland Brandenburg, Deutschland
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohnwagen-wohnmobile-wohnmobilstellplatz-bootsverleih-wassersportzentrum-alte-feuerwache-franz-ziegler-strasse-brandenburg-havel-brandenburg-deutschland-475442.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/wohnwagen-wohnmobile-wohnmobilstellplatz-bootsverleih-wassersportzentrum-alte-feuerwache-franz-ziegler-strasse-brandenburg-havel-brandenburg-deutschland-475442.html

Wohnwagen und Wohnmobile auf dem Wohnmobilstellplatz mit Bootsverleih des "Wassersportzentrum Alte Feuerwache" an der Franz-Ziegler-Straße in Brandenburg an der Havel im Bundesland Brandenburg, Deutschland. Weiterführende Informationen bei: Wassersportzentrum Alte Feuerwache. www.wassersportzentrum-alte-feuerwache.de Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 475442
Bildauflösung: 8256 x 5504 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 8,44 MB
Bilddateigröße: 130,01 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal