Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 459581
Yachthafen, Tennisclub und Südbad Tutzing Anlegestellen und Bootsliegeplätzen am Uferbereich des Ammersee in Tutzing im Bundesland Bayern, Deutschland

TUTZING 11.10.2019

Luftaufnahme Tutzing - Yachthafen, Tennisclub und Südbad Tutzing Anlegestellen und Bootsliegeplätzen am Uferbereich des Ammersee in Tutzing im Bundesland Bayern, Deutschland
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/yachthafen-tennisclub-sdbad-tutzing-anlegestellen-bootsliegepltzen-uferbereich-ammersee-tutzing-bayern-deutschland-459581.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/yachthafen-tennisclub-sdbad-tutzing-anlegestellen-bootsliegepltzen-uferbereich-ammersee-tutzing-bayern-deutschland-459581.html

Yachthafen, Tennisclub und Südbad Tutzing Anlegestellen und Bootsliegeplätzen am Uferbereich des Ammersee in Tutzing im Bundesland Bayern, Deutschland. www.dtyc.de / www.suedbad-starnbergersee.de Foto: Daniel Reiter

Luftbild ID: 459581
Bildauflösung: 7934 x 5289 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 15,88 MB
Bilddateigröße: 120,06 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Daniel Reiter

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal