Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 233331
Zumeist ungenutzte technische Anlagen in Gebäuden der sicherstellenden Infrastruktur am Gelände des Flughafens BER in Schönefeld im Bundesland Brandenburg

SCHöNEFELD 06.05.2015

Schönefeld aus der Vogelperspektive: Zumeist ungenutzte technische Anlagen in Gebäuden der sicherstellenden Infrastruktur am Gelände des Flughafens BER in Schönefeld im Bundesland Brandenburg
themenverwandte Luftbilder
https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/zumeist-ungenutzte-technische-anlagen-gebuden-sicherstellenden-infrastruktur-gelnde-flughafens-ber-schnefeld-brandenburg-233331.html https://www.luftbildsuche.de/info/luftbilder/zumeist-ungenutzte-technische-anlagen-gebuden-sicherstellenden-infrastruktur-gelnde-flughafens-ber-schnefeld-brandenburg-233331.html

Zumeist ungenutzte oder nicht ausgelastete technische Anlagen in Gebäuden und Betriebshöfen der sicherstellenden Infrastruktur am Gelände des Flughafens BER in Schönefeld im Bundesland Brandenburg. Foto: Robert Grahn

Luftbild ID: 233331
Bildauflösung: 7360 x 4912 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 7,5 MB
Bilddateigröße: 103,43 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Robert Grahn

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal