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Luftbild 190244
Nachtluftbild Stadtansicht über den Stadtteil Hamburg- Altstadt und die Speicherstadt mit Blick auf die Norderelbe // Night aerial city view on the district Hamburg-Altstadt and the Speicherstadt overlooking the Norderelbe

HAMBURG 13.08.2012

Nachtluftbild Hamburg - Nachtluftbild Stadtansicht über den Stadtteil Hamburg- Altstadt und die Speicherstadt mit Blick auf die Norderelbe // Night aerial city view on the district Hamburg-Altstadt and the Speicherstadt overlooking the Norderelbe
https://www.nachtluftbild.de/info/nachtluftbilder/stadtansicht-ber-stadtteil-hamburg-altstadt-speicherstadt-blick-norderelbe-night-aerial-city-view-district-hamburg-altstadt-speicherstadt-overlooking-norderelbe-190244.html https://www.nachtluftbild.de/info/nachtluftbilder/stadtansicht-ber-stadtteil-hamburg-altstadt-speicherstadt-blick-norderelbe-night-aerial-city-view-district-hamburg-altstadt-speicherstadt-overlooking-norderelbe-190244.html

Nachtluftbild Stadtansicht über den Hamburger Stadtteil Altstadt und die Speicherstadt mit Blick auf die Norderelbe angrenzend an die HafenCity. Die historische Speicherstadt steht seit 1991 unter Denkmalschutz. Die hier sichtbare ehemalige Elbhalbinsel Kehrwieder wird durch den Zollkanal und den Binnenhafen von der Altstadt getrennt. Ebenfalls sichtbar sind die evangelischen Kirchen St. Petri, St. Jakobi und St. Katharinen, und die Gedenkstätte St. Nikolai. www.speicherstadtmuseum.de Foto: Peter Schubert

Luftbild ID: 190244
Bildauflösung: 5111 x 3407 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 9,79 MB
Bilddateigröße: 49,82 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Peter Schubert

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt. www.klebba.legal