Luftbildjournalisten in Perfektion!
Volltext
  • Volltext
  • Ort

Nach Ort, Bild-ID, Begriff(en) suchen

Nur nach Ort suchen

Luftaufnahme 154811
Senkrechtluftbildaufnahme vom Industrie und Gewerbegebiet am Flugplatz Speyer entlang des Rheinverlaufes am Ufer zur Insel Flotzgrün

SPEYER 17.06.2009

Senkrecht-Luftbild Speyer - Senkrechtluftbildaufnahme vom Industrie und Gewerbegebiet am Flugplatz Speyer entlang des Rheinverlaufes am Ufer zur Insel Flotzgrün
https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/aufnahme-industrie-gewerbegebiet-flugplatz-speyer-entlang-rheinverlaufes-ufer-zur-insel-flotzgrn-154811.html https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/aufnahme-industrie-gewerbegebiet-flugplatz-speyer-entlang-rheinverlaufes-ufer-zur-insel-flotzgrn-154811.html

Senkrechtluftbildaufnahme vom Industrie und Gewerbegebiet am Flugplatz Speyer entlang des Rheinverlaufes am Ufer zur Insel Flotzgrün. www.speyer.de Foto: Henrik Pohl

Luftbild ID: 154811
Bildauflösung: 26485 x 10227 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 94,59 MB
Bilddateigröße: 774,94 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Henrik Pohl

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt.

Stichwörter