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Luftaufnahme 154173
Denkmal des Kasernengeländes der 90. Panzerdivision der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland in der Schwanebecker Chaussee Bernau

BERNAU 07.04.2010

Senkrecht-Luftbild Bernau - Denkmal des Kasernengeländes der 90. Panzerdivision der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland in der Schwanebecker Chaussee Bernau
https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/denkmal-kasernengelndes-panzerdivision-gruppe-sowjetischen-streitkrfte-deutschland-schwanebecker-chaussee-bernau-154173.html https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/denkmal-kasernengelndes-panzerdivision-gruppe-sowjetischen-streitkrfte-deutschland-schwanebecker-chaussee-bernau-154173.html

Senkrechtluftbild über dem Kasernengelände der 90. Panzerdivision der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland in der Schwanebecker Chaussee. Das Gelände steht unter Denkmalschutz, ist aber nicht in Benutzung. Daneben ist die Autobahn A 11 und die Gleise mit dem S-Bahnhof Bernau-Friedenstal der S Bahnlinie 2. www.bernau.de Foto: Henrik Pohl

Luftbild ID: 154173
Bildauflösung: 15785 x 2463 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 11,94 MB
Bilddateigröße: 111,23 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Henrik Pohl

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt.

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