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Luftbild 154164
Ortsgrenze Bernau am Nibelungenviertel mit dem Gewerbegeiet Adlershofer Chaussee

BERNAU 07.04.2010

Senkrecht-Luftbild Bernau - Ortsgrenze Bernau am Nibelungenviertel mit dem Gewerbegeiet Adlershofer Chaussee
https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/ortsgrenze-bernau-nibelungenviertel-gewerbegeiet-adlershofer-chaussee-154164.html https://www.senkrechtluftbild.de/info/senkrechtluftbilder/ortsgrenze-bernau-nibelungenviertel-gewerbegeiet-adlershofer-chaussee-154164.html

Senkrechtluftbild über die Grenze des Nibelungenviertels von Bernau und dem Gewerbegebiet an der Albertshofer Chaussee mit einer Lager- und Produktionshalle eines Steinmetzbetriebes und einem KfZ-Servicecenter. Die Regional- und Fernbahngleise und die Rüdnitzer Chaussee ist ebenfalls zu sehen. www.bernau.de / www.al-fa-glenn.de Foto: Henrik Pohl

Luftbild ID: 154164
Bildauflösung: 15895 x 2255 pixels x 24 bit
komprimierte Bilddateigröße: 10,81 MB
Bilddateigröße: 102,55 MB
Quell- und Urhebernachweis: © euroluftbild.de/Henrik Pohl

Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt.

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